Die Lucoyo Health GmbH bietet keine psychologische Beratung oder Therapie. Wenn du oder eine dir nahestehende Person dringend Hilfe benötigt, wende dich bitte an eine professionelle Anlaufstelle oder den Notruf unter 112. Die Telefonseelsorge erreichst du rund um die Uhr und kostenfrei unter 0800 111 0 111 oder www.telefonseelsorge.de.

Budgetierung 2026: Die Timeline

Die Rahmenbedingungen für psychotherapeutische Leistungen ändern sich gerade schnell. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Termine und Entscheidungen zur Budgetierung in chronologischer Reihenfolge, mit kurzen Erläuterungen und Quellen. Die Übersicht wird laufend ergänzt, damit Sie Ihre Praxisplanung frühzeitig an neue Entwicklungen anpassen können.

Timeline

11. März 2026

EBA beschließt eine Absenkung um 4,5 Prozent

Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschloss gegen die Stimmen der KBV, die EBM-Bewertung zentraler psychotherapeutischer Leistungen ab 1. April um 4,5 Prozent zu senken. Die Strukturzuschläge für Personalkosten sollten rückwirkend zum Jahresbeginn um 14,5 Prozent steigen. Quelle: KBV

 

19. März 2026

KBV kündigt Klage an

Die KBV kündigte an, gegen den EBA-Beschluss vorzugehen. Quelle: KBV

15. April 2026

Bundesweite Proteste gegen die Honorarkürzung

Tausende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten demonstrierten bundesweit gegen den Beschluss und forderten dessen Rücknahme. Quelle: KBV

21. Mai 2026

KBV reicht Klage und Eilantrag ein

Die KBV erhob Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und beantragte, den EBA-Beschluss bis zur Hauptsacheentscheidung nicht zu vollziehen. Quelle: KBV 

4. Juni 2026

BMG beanstandet den EBA-Beschluss nicht

Das Bundesgesundheitsministerium erklärte, den Beschluss nicht zu beanstanden. Die KBV setzte ihr Gerichtsverfahren fort. Quelle: KBV

12. Juni 2026

Erste Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

Der Gesetzentwurf passierte die erste Lesung im Bundestag und den ersten Durchgang im Bundesrat. Quelle: BMG

6. Juli 2026

„Berliner Appell“ gegen die geplante Budgetierung

Die BPtK und die Landeskammern veröffentlichten einen gemeinsamen Appell gegen die geplante Budgetierung und forderten Nachbesserungen. Quelle: Psychotherapeutenkammer Berlin

9. Juli 2026

LSG setzt die sofortige Vollziehung der Absenkung aus

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gab dem Eilantrag der KBV statt: Wegen Zweifeln an der Vergleichsmethodik und fehlender Begründung für den Sofortvollzug darf die 4,5-Prozent-Absenkung bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache nicht angewendet werden. Die Kürzung ist damit vorläufig gestoppt, aber nicht endgültig aufgehoben; spätere Korrekturen bleiben je nach Verfahrensausgang möglich. Quelle: LSG Berlin-Brandenburg

10. Juli 2026

Bundestag und Bundesrat beschließen das GKV-BStabG

Das Gesetz führt die bisher überwiegend extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ab 2027 zum überwiegenden Teil in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurück. Begonnene Behandlungen sollen bis zum Abschluss ohne Abzug vergütet werden. Ein parallel beschlossener Entschließungsantrag kündigte weitere Ausnahmen und Nachbesserungen an, war selbst aber nicht rechtsverbindlich. Quelle: BMG · Quelle: Psychotherapeutenkammer Berlin

29./30. Juli 2026

GKV-BStabG tritt in Kraft

Das Gesetz wurde am 29. Juli ausgefertigt und trat am 30. Juli in Kraft. Die Budgetierungsregelung ist damit gesetzlich beschlossen; die konkrete Verteilung auf Praxen wird durch die regionale Umsetzung ergänzt. Quelle: BMG · Quelle: KBV

13. August 2026

Erste Verhandlungsrunde zum Orientierungswert 2027 ohne Einigung

KBV und GKV-Spitzenverband erzielten keine Einigung. Das GKV-BStabG begrenzt zudem den Anstieg der MGV von 2027 bis 2029 auf die Grundlohnrate abzüglich eines Prozentpunkts. Quelle: KBV

15. Oktober 2026

Bundestag beschließt Ausnahmen von der Budgetierung

Mit der Notfallreform beschloss der Bundestag Korrekturen am GKV-BStabG: Psychotherapie für Kinder und Jugendliche soll vollständig extrabudgetär vergütet werden. Ausnahmen sind außerdem für schwer psychisch erkrankte Menschen und dringenden Behandlungsbedarf vorgesehen. Bei dringendem Bedarf ist die extrabudgetäre Akutbehandlung auf höchstens 600 Minuten pro Jahr begrenzt und an eine Vermittlung über die Terminservicestelle gebunden; für die übrigen Behandlungsfälle bleibt die Budgetierung bestehen. Quelle: BPtK · Quelle: Deutscher Bundestag

Hinweis: Diese Timeline dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Abrechnungsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen, Beschlüsse und Vorgaben der zuständigen KV. Stand der Recherche: 28. Oktober 2026.