Seit 2017 sind Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung gesetzlich verpflichtet, persönlich telefonisch erreichbar zu sein. Ziel ist ein niedrigschwelliger Zugang zur Behandlung, insbesondere in akuten Belastungssituationen. In der Praxis jedoch wird diese Vorgabe für viele zur organisatorischen und mentalen Belastung.
Die Erreichbarkeit muss zusätzlich zur therapeutischen Arbeit, zur Dokumentation und zur Praxisorganisation erfolgen. In der Regel bleibt sie unvergütet und ohne klar geregelte Unterstützung.
Eine von uns durchgeführte Umfrage mit mehr als 300 Psychotherapeut:innen zeigt ein deutliches Bild:
- 85 Prozent empfinden die Erreichbarkeit als zeitintensiv
- 66 Prozent als kräftezehrend
- Nur 42 Prozent halten sie für sinnvoll für Patient:innen
Hinzu kommt ein erheblicher Zeit- und Einnahmeverlust, der im Praxisalltag häufig unterschätzt wird. Für einen vollen Versorgungsauftrag bedeutet die telefonische Erreichbarkeit jährlich bis zu 9600 zusätzliche Arbeitsminuten. Das entspricht rund 160 entfallenen Therapiestunden und einem potenziellen Einnahmeverlust von bis zu 16.000 Euro.
Viele der heute genutzten Lösungen genügen den gesetzlichen Anforderungen nicht. Anrufbeantworter, improvisierte Listen oder E-Mail Rückmeldungen bieten weder echte Entlastung noch Rechtssicherheit.
Unsere kompakte PDF gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Aspekte:
- Was ist gesetzlich wirklich vorgeschrieben
- Warum viele Lösungen in der Praxis scheitern
- Wie sich die Erreichbarkeit auf den Praxisalltag auswirkt
- Welche datenschutzkonformen Möglichkeiten es gibt, um die Erreichbarkeit effizient zu gestalten
Fordern Sie jetzt die PDF an und erfahren Sie, wie Sie Ihre Erreichbarkeit sinnvoll und gesetzeskonform organisieren können