Wer eine psychotherapeutische Praxis führt, steht gerade vor einer Frage, die sich so noch nicht gestellt hat: Wie versorge ich meine Patient:innen gut, wenn das Budget, das mir dafür zur Verfügung steht, kleiner wird?
Die gesundheitspolitischen Entwicklungen der letzten Monate bringen tiefgreifende Veränderungen für psychotherapeutische Praxen mit sich. Honorarfragen, geplante Budgetierungen und eine wachsende Unsicherheit über die künftige Vergütungssituation stellen viele Praxen vor neue Herausforderungen. Wie sich die Lage konkret entwickelt, ist noch nicht abschließend geklärt. Was sich aber jetzt schon abzeichnet: Die Rahmenbedingungen verändern sich, und viele Praxen beginnen, ihre Versorgungsstruktur neu zu überdenken.
Das moralische Dilemma, das viele dabei begleitet, haben wir in einem eigenen Beitrag eingeordnet. Wer wissen möchte, welche Möglichkeiten jenseits der GKV-Versorgung bestehen, findet im Beitrag zu Privatpatienten, Selbstzahlern und IGeL eine praktische Orientierung.
Dieser Beitrag geht eine andere Richtung: Wie lässt sich mit begrenztem Budget möglichst viele Menschen sinnvoll versorgen? Eine Antwort darauf ist Gruppentherapie. Nicht als Notlösung, sondern als etabliertes, gut erforschtes Versorgungsformat, das für bestimmte Patient:innen genauso wirksam ist wie Einzeltherapie und das gleichzeitig ermöglicht, mehrere Menschen gleichzeitig zu begleiten.
Dieser Beitrag erklärt, was Gruppentherapie im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie konkret bedeutet, für wen sie geeignet ist, was sie voraussetzt, wo die Grenzen liegen und wie der Einstieg gelingt.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine vertragsärztliche oder rechtliche Beratung. Für konkrete Fragen zur eigenen Praxissituation ist die zuständige Kassenärztliche Vereinigung die richtige Anlaufstelle.
Warum Gruppentherapie jetzt relevanter wird
Die gesundheitspolitische Lage ist für viele Praxen gerade schwer planbar. Diskutierte Änderungen in der Vergütungsstruktur, offene Fragen zur künftigen Budgetierung und eine allgemeine Unsicherheit darüber, womit Praxen in den nächsten Jahren rechnen können, bringen viele dazu, ihre Versorgungsstruktur neu zu überdenken.
Eine der Fragen, die dabei immer häufiger gestellt wird, lautet: Wie kann ich mit dem Budget, das mir zur Verfügung steht, möglichst viele Menschen gut versorgen?
Gruppentherapie ist eine mögliche Antwort darauf.
Gruppentherapie: Was steckt dahinter?
Bevor es um die praktische Umsetzung geht, lohnt sich eine kurze Einordnung. Denn Gruppentherapie ist kein einheitliches Format, sondern umfasst verschiedene Versorgungsformen, die sich in Struktur, Indikation und Abrechnungsweg unterscheiden.
Was Gruppentherapie im Sinne der Richtlinienpsychotherapie bedeutet
Gruppentherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine anerkannte Form der Richtlinienpsychotherapie. Sie wird in allen zugelassenen Therapieverfahren angeboten, also in Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, analytischer Psychotherapie und Systemischer Therapie. Eine Gruppe umfasst nach der Psychotherapie-Richtlinie mindestens drei und höchstens neun Teilnehmer:innen pro Psychotherapeut:in. Eine Therapieeinheit in der Gruppe dauert 100 Minuten, also doppelt so lang wie eine Einzelsitzung mit 50 Minuten.
Wenn zwei Psychotherapeut:innen eine Gruppe gemeinsam leiten, ist ab sechs Patient:innen eine Gesamtgruppengröße von bis zu 14 Teilnehmer:innen möglich. Jede:r Psychotherapeut:in hat dabei mindestens drei und maximal neun eigene Bezugspatient:innen in hauptverantwortlicher Behandlung. Das ist besonders für Gemeinschaftspraxen oder Kooperationen zwischen Kolleg:innen ein interessantes Modell, weil es die Versorgungskapazität nochmals deutlich erhöht.
Die verschiedenen Formate im Überblick
Innerhalb der Richtlinienpsychotherapie gibt es mehrere Gruppenformate, die sich in Zweck und Abrechnungsstruktur unterscheiden:
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung ist ein niedrigschwelliges Angebot zur Vorbereitung auf eine Gruppenpsychotherapie und zur Linderung erster Symptome. Es ist extrabudgetär vergütet, also ohne Mengenbegrenzung, und erfordert keine Antragstellung. Die entsprechenden EBM-Ziffern sind GOP 35173 bis 35179, je nach Gruppengröße.
Richtlinien-Gruppentherapie umfasst Kurzzeittherapie und Langzeittherapie im Gruppensetting. Sie ist genehmigungspflichtig, aber im Gegensatz zur Einzeltherapie gutachterfrei. Das bedeutet: Für Gruppentherapie ist kein Gutachterverfahren erforderlich, was den Einstieg administrativ erleichtert.
Kombinationsbehandlung bezeichnet die parallele oder aufeinanderfolgende Durchführung von Einzel- und Gruppentherapie bei denselben Patient:innen. Während einer ausschließlichen Gruppentherapie können ergänzende Einzelgespräche im Verhältnis 1:10 abgerechnet werden, also eine Einzelsitzung je zehn Gruppeneinheiten.
Probatorik im Gruppensetting ist ebenfalls möglich. Probatorische Sitzungen können im Gruppensetting stattfinden, wenn sich eine Gruppentherapie oder eine Kombinationsbehandlung anschließen soll.
Für welche Patient:innen und Störungsbilder eignet sich Gruppentherapie?
Gruppentherapie ist kein Universalformat. Ihre Stärke liegt in Störungsbildern, bei denen soziale Prozesse, Interaktion und das Erleben in der Gruppe selbst therapeutisch wirksam sind. Gut belegt ist die Wirksamkeit unter anderem bei:
- Depressionen und Dysthymie
- Angststörungen und sozialer Phobie
- Traumafolgestörungen (in spezifischen Gruppenformaten)
- Persönlichkeitsstörungen, insbesondere emotional instabiler Persönlichkeitsstörung
- Essstörungen
- Abhängigkeitserkrankungen in Kombination mit anderen Maßnahmen
- Chronischen Schmerzstörungen mit psychischer Beteiligung
Gleichzeitig gibt es Konstellationen, in denen Gruppentherapie nicht geeignet ist oder besonders sorgfältig abgewogen werden muss. Bei ausgeprägter sozialer Phobie etwa ist die Indikation differenziert zu betrachten: Die Forschung zeigt gute Effekte von Gruppentherapie bei diesem Störungsbild, gleichzeitig kann die Gruppenexposition für Betroffene zunächst eine besondere Belastung darstellen. Ähnlich verhält es sich bei akuter Suizidalität, schweren dissoziativen Störungen oder Störungsbildern, bei denen intensive Einzelbegleitung klar im Vordergrund steht. Die Indikationsstellung liegt immer bei der behandelnden Psychotherapeutin oder dem behandelnden Psychotherapeuten.
Was die Forschung sagt
Die Wirksamkeit von Gruppentherapie ist gut belegt. Metaanalysen zeigen, dass Gruppentherapie bei einer Reihe von Störungsbildern vergleichbare Effekte erzielt wie Einzeltherapie. Darüber hinaus bietet das Gruppensetting spezifische therapeutische Wirkfaktoren, die in der Einzeltherapie so nicht entstehen: das Erleben von Universalität, also die Erfahrung, mit den eigenen Schwierigkeiten nicht allein zu sein, gegenseitige Unterstützung unter den Teilnehmer:innen, soziales Lernen durch Beobachtung und Rückmeldung sowie die Gruppe als Übungsfeld für neue Verhaltensweisen im geschützten Rahmen.
Der strukturelle Vorteil: Mehr Menschen versorgen mit demselben Zeitbudget
Einer der zentralen Gründe, warum Gruppentherapie gerade neu an Bedeutung gewinnt, ist ein struktureller. Er lässt sich an einem einfachen Vergleich verdeutlichen.
In der Einzeltherapie bindet eine Therapieeinheit von 50 Minuten einen Behandlungsplatz für eine Person. In der Gruppentherapie dauert eine Therapieeinheit 100 Minuten und versorgt dabei bis zu neun Patient:innen gleichzeitig. Führen zwei Psychotherapeut:innen die Gruppe gemeinsam, können bis zu 14 Patient:innen in einer einzigen Sitzung begleitet werden.
Das bedeutet nicht, dass Gruppentherapie Einzeltherapie einfach ersetzt. Aber es bedeutet, dass eine Praxis mit demselben Zeitaufwand deutlich mehr Menschen eine leitliniengerechte, vergütete Versorgung anbieten kann, wenn die Indikation stimmt.
Was das konkret für den Versorgungsauftrag bedeutet
Unter den bisherigen Bedingungen war dieser strukturelle Vorteil für viele Praxen weniger entscheidend, weil psychotherapeutische Leistungen extrabudgetär und damit vollständig vergütet wurden. Wie sich die Vergütungssituation konkret entwickelt, bleibt abzuwarten. Was sich aber bereits jetzt abzeichnet: Viele Praxen beginnen, ihre Versorgungsstruktur neu zu überdenken, und fragen sich, wie sie mit möglicherweise begrenzteren Kapazitäten möglichst viele Menschen gut versorgen können.
Gruppentherapie kann hier ein sinnvoller Hebel sein, nicht um Kosten zu drücken oder Abstriche bei der Versorgungsqualität zu machen, sondern um den vorhandenen Spielraum gezielt zu nutzen. Für Praxen, die bereits heute lange Wartelisten haben und Menschen nicht versorgen können, ist das kein rein wirtschaftliches Argument. Es ist auch ein versorgungspolitisches.
Ein Rechenbeispiel zur Orientierung
Angenommen, eine Psychotherapeutin führt pro Woche zehn Einzeltherapiestunden durch und versorgt damit zehn Patient:innen. Ersetzt sie vier dieser Stunden durch zwei Gruppentherapieeinheiten mit jeweils acht Teilnehmer:innen, versorgt sie in derselben Arbeitszeit bereits 22 Menschen, sechs in der Einzeltherapie und 16 in den zwei Gruppen, bei insgesamt gleichem Zeitaufwand.
Das ist natürlich eine vereinfachte Darstellung. Gruppentherapie erfordert Vorbereitungszeit, Koordination und eine sorgfältige Patientenauswahl. Und nicht jede:r Patient:in auf der Warteliste ist für eine Gruppe geeignet. Aber das Grundprinzip zeigt, warum Gruppentherapie strukturell interessant wird, sobald Kapazitäten begrenzt sind.
Ein wichtiger Hinweis zur Vergütung
Die Vergütungsregelungen für Gruppentherapie können sich im Zuge der gesundheitspolitischen Entwicklungen verändern. Wer Gruppentherapie strukturell plant, sollte die aktuellen Regelungen regelmäßig bei der zuständigen KV prüfen.
Voraussetzungen: Was brauche ich, um Gruppentherapie anzubieten?
Gruppentherapie ist kein Format, das sich von heute auf morgen einführen lässt. Es gibt fachliche, formale und organisatorische Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor die erste Gruppe starten kann. Der Überblick hier hilft dabei, einzuschätzen, wo man selbst steht und was noch zu klären ist.
Fachliche Qualifikation
Wer Richtlinien-Gruppentherapie anbieten möchte, braucht eine nachgewiesene fachliche Befähigung für Gruppentherapie im jeweiligen Therapieverfahren. Was das konkret bedeutet, hängt von der eigenen Ausbildungssituation ab.
War Gruppentherapie bereits Bestandteil der Aus- oder Weiterbildung, reicht das entsprechende Ausbildungszeugnis als Nachweis aus. War sie es nicht, ist eine Nachqualifikation erforderlich. Diese muss an oder über eine nach § 28 Psychotherapeutengesetz zugelassene Weiterbildungs- oder Ausbildungsstätte erworben werden und eingehende Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen in der Gruppentherapie im jeweiligen Verfahren belegen, also in tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Gruppenpsychotherapie, in Verhaltenstherapie in Gruppen oder in Systemischer Therapie in Gruppen.
Die zuständige KV prüft die eingereichten Nachweise und erteilt die Genehmigung. Bei Fragen zu den konkreten Anforderungen lohnt sich eine direkte Anfrage dort.
Genehmigung der KV
Vor dem Start braucht es eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Durchführung und Abrechnung von Richtlinien-Gruppentherapie. Ohne diese Genehmigung können Gruppentherapieleistungen nicht abgerechnet werden.
Der Antrag läuft über die KV und erfordert in der Regel den Nachweis der fachlichen Qualifikation sowie Angaben zur geplanten Durchführung. Wer bereits eine Genehmigung für Gruppentherapie hat, kann auch die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung abrechnen, ohne einen gesonderten Antrag stellen zu müssen.
Ein wichtiger Vorteil gegenüber der Einzeltherapie: Gruppentherapie ist gutachterfrei. Es ist also kein Gutachterverfahren erforderlich, weder für die Kurzzeittherapie noch für die Langzeittherapie im Gruppensetting. Das vereinfacht den administrativen Aufwand bei der Aufnahme neuer Patient:innen in eine Gruppe erheblich.
Räumliche Voraussetzungen
Gruppentherapie braucht Raum, im wörtlichen Sinne. Ein Standardtherapiezimmer für Einzelsitzungen reicht in der Regel nicht aus. Notwendig ist ein Raum, der für drei bis neun Personen geeignet ist, also ausreichend Platz bietet, eine ruhige Atmosphäre ermöglicht und den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Gespräche dürfen von außen nicht zu hören sein.
Die gute Nachricht: Gruppentherapie muss nicht zwingend in den eigenen Praxisräumen stattfinden. Die Durchführung ist auch in anderen geeigneten Räumen außerhalb der Praxis möglich, zum Beispiel in gemieteten Räumlichkeiten. Das kann besonders für kleinere Einzelpraxen eine praktische Lösung sein.
Patientengewinnung und Indikationsabklärung
Eine Gruppe braucht Patient:innen, die füreinander und für das Format geeignet sind. Das klingt selbstverständlich, ist aber einer der aufwendigeren Schritte in der Praxis.
Ausgangspunkt ist in der Regel die eigene Warteliste oder der bestehende Patientenstamm. Wer dort gezielt nach geeigneten Kandidat:innen schaut, zum Beispiel nach Störungsbildern, die gut für Gruppentherapie indiziert sind, findet oft mehr Potenzial als erwartet.
Zur Vorbereitung können probatorische Sitzungen im Gruppensetting genutzt werden. Sie dienen der diagnostischen Klärung und der Einschätzung, ob das Gruppenformat für die jeweilige Person geeignet ist, und können über die entsprechenden EBM-Ziffern abgerechnet werden. Alternativ bietet die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung einen niedrigschwelligen Einstieg, über den Patient:innen das Gruppenformat zunächst kennenlernen können, bevor eine Richtlinien-Gruppentherapie beantragt wird.
Organisatorische Voraussetzungen
Mit dem Start einer Gruppe kommen neue organisatorische Anforderungen hinzu. Termine müssen so geplant werden, dass alle Teilnehmer:innen verlässlich teilnehmen können. Absagen einzelner Teilnehmer:innen müssen geregelt sein, sowohl was die therapeutische Reaktion als auch was die Abrechnung betrifft. Und die Kommunikation mit den Gruppenmitgliedern, etwa bei Terminänderungen oder organisatorischen Hinweisen, erfordert klare, datenschutzkonforme Abläufe.
Wer hier von Anfang an strukturiert vorgeht, spart sich später viel Aufwand. Systeme für das Patientenmanagement können dabei helfen, den Überblick zu behalten, besonders wenn Einzel- und Gruppenpatient:innen parallel organisiert werden müssen.
Einschränkungen und Herausforderungen
Gruppentherapie hat viele Vorteile. Aber es wäre nicht ehrlich, sie ohne einen Blick auf die Herausforderungen zu beschreiben, die damit einhergehen.
Nicht jede:r Patient:in ist geeignet
Die Indikationsstellung ist der wichtigste Schritt. Gruppentherapie funktioniert nicht für alle. Bei ausgeprägter sozialer Phobie ist die Indikation besonders sorgfältig abzuwägen: Die Forschung zeigt gute Effekte, gleichzeitig kann die Gruppenexposition für Betroffene zunächst eine besondere Belastung darstellen. Klarer kontraindiziert ist Gruppentherapie bei akuter Suizidalität, schweren dissoziativen Störungen oder einem sehr hohen Einzelbetreuungsbedarf. Eine sorgfältige Auswahl schützt sowohl die einzelne Person als auch die Dynamik der gesamten Gruppe.
Höherer Vorbereitungsaufwand
Eine Gruppe zu starten kostet mehr Vorlaufzeit als eine Einzeltherapie. Patientenauswahl, Probatorik, Gruppenkonzept, Raumorganisation, Terminabstimmung mit mehreren Personen gleichzeitig, all das fällt an, bevor die erste Sitzung stattfindet. Dieser Aufwand amortisiert sich, aber er sollte realistisch eingeplant werden.
Absagen und Gruppenausfälle
Was passiert, wenn kurzfristig mehrere Teilnehmer:innen absagen? Eine zu kleine Gruppe kann die Dynamik stören oder eine Sitzung abrechnungstechnisch problematisch machen, da die Mindestgröße von drei Teilnehmer:innen eingehalten werden muss. Klare Regelungen für Absagen und ein kleiner Puffer bei der Gruppengröße helfen, solche Situationen aufzufangen.
Räumliche Hürden
Besonders in kleinen Einzelpraxen ist die Raumfrage oft die größte praktische Hürde. Wer keine geeigneten eigenen Räume hat, muss externe Räumlichkeiten organisieren, was zusätzliche Kosten und Koordinationsaufwand bedeutet.
Kombinationsbehandlung als Kompromiss
Wer nicht sofort auf ein reines Gruppenformat umsteigen möchte, kann mit einer Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppentherapie beginnen. Das ermöglicht einen schrittweisen Einstieg, bei dem die individuelle Begleitung erhalten bleibt und das Gruppenformat parallel erprobt wird.
Schritt für Schritt: So starten Sie mit Gruppentherapie
Der Einstieg in die Gruppentherapie ist mit Vorbereitung verbunden, aber er ist machbar. Die folgenden Schritte geben eine Orientierung, wie der Weg von der Idee zur ersten Gruppe aussehen kann.
Schritt 1: Eigene Voraussetzungen prüfen
Bevor es losgeht, lohnt sich ein ehrlicher Blick auf die eigene Situation. Habe ich die fachliche Qualifikation für Gruppentherapie in meinem Verfahren? Habe ich bereits eine KV-Genehmigung, oder muss ich diese erst beantragen? Habe ich geeignete Räume, oder muss ich externe Räumlichkeiten organisieren? Diese drei Fragen bestimmen, wie viel Vorlaufzeit realistisch einzuplanen ist.
Schritt 2: KV-Genehmigung beantragen
Wer noch keine Genehmigung hat, stellt den Antrag bei der zuständigen KV. Die Grundanforderungen sind bundeseinheitlich in der Psychotherapie-Vereinbarung geregelt, Antragsformulare und Prozesse können sich je nach KV jedoch unterscheiden. Eine direkte Anfrage bei der zuständigen KV vor der Antragstellung spart Zeit.
Schritt 3: Geeignete Patient:innen identifizieren
Der nächste Schritt ist ein gezielter Blick auf die eigene Warteliste und den bestehenden Patientenstamm. Welche Personen kämen indikationsbezogen für eine Gruppe in Frage? Wer könnte von einem Gruppensetting profitieren? Probatorische Sitzungen im Gruppensetting oder die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung können helfen, Eignung und Passung zu klären, bevor die eigentliche Therapie beantragt wird.
Schritt 4: Gruppenformat festlegen
Welches Verfahren, welche Indikation, welche Gruppengröße? Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie? Reine Gruppentherapie oder Kombinationsbehandlung? Diese Entscheidungen sollten vor dem Start klar sein, weil sie die Antragstellung und die Abrechnungsstruktur bestimmen.
Schritt 5: Abläufe organisieren
Terminplanung, Absagenregelung, Kommunikation mit den Teilnehmer:innen, Dokumentation, all das sollte vor der ersten Sitzung geregelt sein. Wer diese Strukturen einmal sauber aufgesetzt hat, profitiert davon über die gesamte Laufzeit der Gruppe. Eine strukturierte Patientenverwaltung hilft dabei, den Überblick zu behalten, besonders wenn Einzel- und Gruppenpatient:innen parallel laufen.
Schritt 6: Starten und evaluieren
Die erste Gruppe wird nicht perfekt sein, und das muss sie auch nicht. Wichtiger ist, dass die Abläufe funktionieren, die Teilnehmer:innen gut informiert sind und die Gruppe therapeutisch trägt. Nach einigen Sitzungen lohnt sich eine erste Reflexion: Was läuft gut? Was würde ich beim nächsten Mal anders machen?
Gruppentherapie und die eigene Praxisorganisation
Gruppentherapie verändert nicht nur das therapeutische Angebot einer Praxis, sie verändert auch die Abläufe dahinter. Mehr Patient:innen bedeuten mehr Anfragen, mehr Koordination und mehr Kommunikation, sowohl in der Vorbereitung als auch im laufenden Betrieb.
Wer Einzel- und Gruppenpatient:innen parallel organisiert, merkt schnell, dass eine klare Struktur im Hintergrund entscheidend ist. Wer steht auf der Warteliste und kommt für eine Gruppe in Frage? Welche Teilnehmer:innen sind in welcher Gruppe? Wer hat abgesagt, wer muss erinnert werden? Das sind keine komplexen Fragen, aber sie summieren sich, wenn sie nicht geregelt sind.
Genau hier setzt Lucoyo an. Bereits bei der ersten Anfrage lässt sich abfragen, ob Interesse an Gruppentherapie besteht und welche Verfügbarkeiten vorhanden sind. Alle eingehenden Anfragen lassen sich nach verschiedenen Kriterien filtern und priorisieren, zum Beispiel nach Kostenträger oder Interesse an Gruppentherapie. So lassen sich Gruppen gezielt und strukturiert zusammenstellen, ohne mühsam durch Listen zu arbeiten. Für Gruppen, die bereits voll sind, können Nachrückerlisten aufgebaut werden, damit kein Platz ungenutzt bleibt.
Auch die laufende Organisation wird einfacher. Termine für Gruppentherapien lassen sich genauso unkompliziert vergeben wie Einzeltermine, und alle relevanten Informationen zu den Anfragenden, einschließlich Interesse an Gruppentherapie oder Onlinetherapie, sind auf einen Blick sichtbar. Praxen, die Lucoyo nutzen, trennen klarer zwischen therapeutischer Arbeit und organisatorischen Aufgaben, weil die Struktur dahinter steht.
Fazit
Gruppentherapie ist kein Notbehelf und keine Reaktion auf schlechte Zeiten. Sie ist ein etabliertes, gut erforschtes Versorgungsformat mit echten therapeutischen Vorteilen, das für viele Patient:innen genauso wirksam ist wie Einzeltherapie.
Dass sie gerade neu in den Fokus vieler Praxen rückt, hat mit den veränderten Rahmenbedingungen zu tun. Die Frage, wie mit möglicherweise begrenzteren Kapazitäten möglichst viele Menschen gut versorgt werden können, stellt sich für viele Praxen gerade neu. Gruppentherapie ist eine strukturell sinnvolle Antwort darauf, für Praxen, die die Voraussetzungen mitbringen oder bereit sind, sie aufzubauen.
Der Einstieg kostet Vorbereitung. Qualifikation prüfen, KV-Genehmigung beantragen, geeignete Patient:innen identifizieren, Abläufe aufsetzen. Wer das einmal getan hat, gewinnt einen Spielraum, der unabhängig davon trägt, wie sich die Vergütungslage weiterentwickelt.







